Ein unbeschriftetes Glasfläschchen steht neben einem gefalteten Bogen Papier und einem einzelnen Blatt auf hellem Grund.
Foto: Lene Brandhoff

Auf dem Regalbrett stehen zwei Tuben nebeneinander. Auf der einen ein Blatt, auf der anderen ein Wassertropfen und das Wort „pflanzlich“. Eine Bekannte greift zur ersten und sagt: Ich nehme nur noch Naturkosmetik, das verträgt meine Haut. Ich sage nichts dazu, weil ich es ihr nicht ausreden möchte und weil ich es auch nicht besser weiß. Ihre Haut kann sich unter einer zertifizierten Naturkosmetik genauso röten wie unter einem Produkt ohne Blatt auf der Tube.

Naturkosmetik und Bio-Kosmetik sind keine gesetzlich geschützten Begriffe. Wer sie aufdruckt, muss damit keine Definition erfüllen. Bei Lebensmitteln hängt „Bio“ an einer Verordnung; bei Kosmetik ist es zuerst ein Wort. Halt geben sollen ihm Siegel, und diese Siegel sind privat: Verbände und Zertifizierungsstellen haben Standards entwickelt, die mehr verlangen als das Gesetz. Das Gesetz gilt ohnehin für alles, was im Regal steht, mit Blatt oder ohne.

Was ein Siegel regelt

In Deutschland begegnen einem vor allem der Standard COSMOS, den mehrere europäische Naturkosmetikverbände gemeinsam entwickelt haben, und das Siegel von NATRUE. Zertifizierte Naturkosmetik darf bestimmte Stoffgruppen nicht enthalten, darunter Inhaltsstoffe auf Erdölbasis, Silikone und Polyethylenglykole, dazu viele Konservierungsstoffe. Bei Lichtschutz sind nur mineralische Filter erlaubt, Titanoxid und Zinkoxid, auch in Nanogröße. Pflanzliche Rohstoffe dürfen durch festgelegte chemische Reaktionen verändert werden, und nur wenige industriell hergestellte Stoffe sind zugelassen, etwa bestimmte Pigmente und naturidentische Konservierungsstoffe. Bei Tierversuchen gelten strengere Regeln als gesetzlich vorgeschrieben.

Innerhalb dieser Standards gibt es zwei Stufen. „Natural“ steht für Naturkosmetik, „Organic“ für Biokosmetik, und für die zweite Stufe müssen mindestens 95 Prozent der pflanzlichen oder tierischen Rohstoffe aus biologischer Landwirtschaft stammen. Bio-Inhaltsstoffe werden in der Liste meist besonders gekennzeichnet. Naturkosmetik ist also nicht automatisch Biokosmetik, und ein Siegel beschreibt Regeln für ein Rezept. Über die Verträglichkeit dieses Rezepts ist damit nichts gesagt.

Ein unbeschriftetes Glasfläschchen neben einem gefalteten Bogen Papier und einem einzelnen Blatt auf hellem Grund.
Ein unbeschriftetes Glasfläschchen neben einem gefalteten Bogen Papier und einem einzelnen Blatt auf hellem Grund.Foto: Tobias Reindl

Der Prozentsatz und das Wasser

Auf vielen Verpackungen steht eine Zahl, die nach einem Ergebnis aussieht: 98 Prozent der Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs. Die Norm ISO 16128, nach der solche Angaben berechnet werden, zählt den Wasseranteil zu den natürlichen Inhaltsstoffen. Bei einem Shampoo oder Duschgel, das zu einem großen Teil aus Wasser besteht, verschiebt das die Zahl erheblich. Die Verbraucherzentrale rechnet das an einem Beispiel vor: Ohne den Wasseranteil bliebe von der Natürlichkeit deutlich weniger übrig. Ein hoher Prozentsatz sagt deshalb vor allem etwas über die Zählweise.

Ähnlich verhält es sich mit dem hervorgehobenen Inhaltsstoff. Anders als bei Lebensmitteln muss bei Kosmetik nicht angegeben werden, wie viel Aloe vera oder Mandelöl tatsächlich enthalten ist. Steht der Extrakt weit hinten in der Liste, ist wenig davon im Produkt, und abgebildet ist er trotzdem. Ich habe im Museum für angewandte Kunst gelernt, dass ein Ornament ein Argument sein kann. Blattwerk auf einer Tube ist genau das: ein Bild, das für einen Inhalt einsteht, den niemand nachgezählt hat.

Zu den beliebtesten Formulierungen gehören Sätze, die mit „frei von“ beginnen. Sie klingen wie eine Zusage und sind eine Auswahl. Wer „ohne Silikone“ aufdruckt, sagt nichts über die Stoffe, die stattdessen in der Rezeptur stehen, und wer mit 98 Prozent natürlichen Ursprungs wirbt, lenkt den Blick auf eine Zahl und weg von der Liste. Die Verbraucherzentrale nennt das Greenwashing und empfiehlt dasselbe Gegenmittel, das auch sonst hilft: die Inhaltsstoffe lesen, von oben nach unten.

In der Sammlung des Museums habe ich Verpackungen aus den zwanziger Jahren gefunden, die dieselben Blätter trugen wie heute, nur in einer anderen Schrift. Die Bildsprache hat sich seither verfeinert, die Aufgabe ist geblieben: ein Produkt an etwas anzuschließen, das älter ist als der Handel. Das ist keine Täuschung, sondern Gestaltung. Zum Problem wird es erst, wenn man das Bild für einen Nachweis hält.

Die Liste hilft dabei nur, wenn man ihre Sprache akzeptiert. INCI benennt Stoffe nach einer internationalen Nomenklatur, deshalb steht dort nicht „Kamille“, sondern ein systematischer Name. Wer Glycerin liest, liest einen Stoff, der in sehr vielen Rezepturen vorkommt; ob er aus Pflanzenölen stammt oder industriell hergestellt wurde, sagt der Name nicht, und im Produkt ist er derselbe. Aus einem komplizierten Wort folgt keine Gefahr, aus einem kurzen keine Unbedenklichkeit.

Natürliche Duftstoffe und Pflanzenextrakte können Allergien auslösen. Wer empfindlich reagiert, liest die Inhaltsstoffliste, unabhängig davon, welches Siegel aufgedruckt ist. Und die Herkunft eines Stoffs sagt nichts über seine Wirkung. Ob ein Produkt hält, was es verspricht, ist eine eigene Frage, und wie sich Sicherheitsbewertung, Kennzeichnung und Wirkversprechen auseinanderhalten lassen, ändert sich nicht dadurch, dass ein Rohstoff aus einer Pflanze kommt.

Ein Siegel beantwortet diese Frage nicht. Es nennt Stoffgruppen, die in der Rezeptur fehlen, und nicht die Antwort einer bestimmten Haut auf das fertige Produkt. Wer nach dem Auftragen eine Rötung, ein Brennen oder juckende Stellen bemerkt, sollte das Produkt absetzen, aufbewahren und ärztlich klären lassen, welcher Bestandteil infrage kommt. Eine Liste, die man zum Termin mitbringt, hilft dabei mehr als ein Aufdruck mit einem Blatt.

Mehr Prüfung ist außerdem nicht automatisch mehr Nutzen. Das gilt für Kosmetik und für Untersuchungen, bei denen manches Angebot gründlicher klingt, als es ist; was ein Check-up leisten kann und wo seine Grenzen liegen, ist im Gesundheitsbereich dieselbe Nüchternheit, die hier beim Etikett hilft.

Aufbrauchen gehört ebenfalls dazu: Eine Creme, die ich nach drei Wochen wegwerfe, ist kein Naturprodukt, sondern Abfall, und die Haltbarkeit nach dem Öffnen steht auf dem Deckel. Wie Pflege, Reparatur und Wiedertragen die Nutzungsdauer verlängern, lässt sich von der Kleidung auf den Badezimmerschrank übertragen. Und was im Raum duftet, landet nicht nur in der Nase: Die Luft zwischen den Dingen handelt von Materialien, Feuchtigkeit und Lüftung und davon, was ein Richtwert aussagt und was nicht.

Ich habe an dem Abend die Tube mit dem Blatt zurückgestellt und eine andere mitgenommen, deren Liste ich in Ruhe gelesen habe. Zuhause habe ich das Datum auf den Deckel geschrieben, mit Bleistift, wie immer. Ob meine Haut sie mag, weiß ich in zwei Wochen. Das ist die einzige Prüfung, die auf keiner Verpackung angeboten wird.

Zwei unbeschriftete Tuben nebeneinander auf einem Regalbrett, davor ein einzelnes grünes Blatt.
Zwei unbeschriftete Tuben nebeneinander auf einem Regalbrett, davor ein einzelnes grünes Blatt.Foto: Ines Kaltwasser

Quellen und Nachweise

  • Was ist Naturkosmetik?Verbraucherzentrale. Stand: Stand 4. August 2026. Abgerufen am 26.09.2026.Grundlage für die Aussage, dass Naturkosmetik und Bio-Kosmetik keine gesetzlich geschützten Begriffe sind, für die Zertifizierungsstufen Natural und Organic sowie für die Allergiehinweise. Ersetzt keine Prüfung des aktuellen Rechtsstands.
  • Was bedeuten die Kosmetiksiegel?Verbraucherzentrale. Stand: Stand 23. Juli 2026. Abgerufen am 26.09.2026.Beschreibt COSMOS, NATRUE und weitere Siegel als private Standards, die über die europäische Kosmetikverordnung hinausgehen. Eine Aussage über die Verträglichkeit eines Produkts ist damit nicht verbunden.
  • Kosmetik: Inhaltsstoffe, Kennzeichnung und unerwünschte WirkungenVerbraucherzentrale. Stand: Stand 23. Juli 2026. Abgerufen am 26.09.2026.Belegt Aufbau und Reihenfolge der Inhaltsstoffliste und das Vorgehen bei unerwünschten Wirkungen. Verbraucherinformation, kein Rechtstext.
  • Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische MittelEuropäische Union, EUR-Lex. Abgerufen am 26.09.2026.Gilt für alle kosmetischen Mittel und bildet den Rahmen, den die Siegel unterschreiten oder überschreiten können. Enthält keine Sonderregelung für Naturkosmetik.