Vor zwei Wochen stand ich in einer Drogerie an der Karl-Marx-Straße vor einem Regal, das nach Kräutern roch, und hielt eine Tube in der Hand. Auf der Vorderseite ein einziger Wirkstoff, groß, in Gold, dazu das Wort „intensiv“. Auf der Rückseite vier Zeilen Kleingedrucktes, die mit Aqua begannen und mit zwei Namen endeten, die ich nicht aussprechen kann. Ich habe die Tube fotografiert, zu Hause das Bild vergrößert und gemerkt, dass ich genau das tue, was ich in der Lehre gelernt habe: eine Liste lesen und daraus nichts ableiten, was nicht in ihr steht.
In der Weberei habe ich verstanden, wie viel ein Etikett verschweigt. „80 % Wolle, 20 % Polyamid“ nennt die Zusammensetzung eines Garns. Über Bindung, Dichte und die Frage, ob die Faser lang oder kurz ist, sagt die Zeile nichts. Bei Kosmetik ist es ähnlich, nur ist die Liste länger und die Werbung lauter.
Seitdem schaue ich auf Tiegel ähnlich wie auf Stoff. Eine Creme ist eine Emulsion, Wasser und Fett in feiner Verteilung, die ohne einen Emulgator wieder auseinanderfällt. Was eine Tube verspricht, betrifft fast immer eine dieser beiden Phasen: Feuchtigkeit, die gebunden wird, oder Fett, das auf der Oberfläche bleibt. Alles Übrige sind Zusätze, Duft, Konservierung und Wirkstoffe in Mengen, über die die Liste keine Auskunft gibt.
Die Reihenfolge ist keine Rangliste
Eine Inhaltsstoffliste steht unter dem Wort „Ingredients“ und folgt der internationalen Nomenklatur INCI. Sie ist nach Gewicht geordnet, in abnehmender Reihenfolge: oben, was am meisten enthalten ist, unten, was am wenigsten. Eine deutsche Übersetzung darf danebenstehen, sie muss aber nicht vollständig sein. Wer aus der Reihenfolge eine Rangliste der guten und der schlechten Stoffe macht, überliest den Zusammenhang, in dem ein Stoff steht. Ein Konservierungsmittel in einem Duschgel, das gleich wieder abgespült wird, ist etwas anderes als dasselbe Konservierungsmittel in einer Creme, die acht Stunden auf der Haut bleibt. Konzentration, Produktart, Anwendungsstelle und die eigene Empfindlichkeit entscheiden darüber mit, was ein Stoff im Alltag bedeutet, und keines dieser Dinge lässt sich an der Liste ablesen.
Was eine Sicherheitsbewertung beantwortet
In der Europäischen Union muss ein kosmetisches Mittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher sein. Zulassungspflichtig ist das fertige Produkt nicht, wohl aber einzelne Inhaltsstoffe wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und UV-Filter. Bevor ein Produkt in den Verkehr kommt, wird es über das Portal der Europäischen Kommission notifiziert, mit der Rezeptur, damit Giftinformationszentren im Ernstfall beraten können, und mit der Angabe, ob ein Stoff in Nanogröße vorliegt. Die Risiken der Inhaltsstoffe bewertet in Deutschland das Bundesinstitut für Risikobewertung mit Unterstützung der Kosmetik-Kommission. Wer nachlesen möchte, wie die gesundheitliche Bewertung kosmetischer Mittel durch das BfR arbeitet, findet dort Zuständigkeiten, Verfahren und die Stellen, an denen auch Unsicherheiten benannt werden.
Diese Bewertung beantwortet genau eine Frage: ob ein Stoff in der vorgesehenen Anwendung gesundheitlich vertretbar ist. Sie prüft nicht, ob das Produkt hält, was die Vorderseite verspricht. Wer eine Sicherheitsbewertung als Nachweis dafür liest, dass eine Creme strafft, verwechselt zwei Vorgänge, die kaum miteinander zu tun haben. Ein Wirkstoff kann unbedenklich und trotzdem wirkungslos sein.
Was auf die Verpackung muss
Auf die Verpackung gehören Verwendungszweck, Füllmenge, Hinweise zur Lagerung, die Inhaltsstoffe, Vorsichtsmaßnahmen, die Haltbarkeit, Name und Anschrift des Verantwortlichen und eine Chargennummer. Alles unverwischbar, deutlich sichtbar, leicht lesbar. Bei kleinen Artikeln wie einem Lippenstift darf die Liste am Regal hängen, und wer online kauft, sollte einen Shop wählen, der sie vollständig zeigt. Ist ein Produkt kürzer als dreißig Monate haltbar, steht ein Datum darauf; sonst ein Symbol mit geöffnetem Tiegel und einer Zahl, die Monate nach dem Öffnen meint. Duftstoffe dürfen unter Sammelbegriffen wie „Parfüm“ verschwinden, und nur ein Teil muss einzeln genannt werden. Dieser Teil ist zuletzt gewachsen: Die Verbraucherzentrale nennt mehr als achtzig kennzeichnungspflichtige Duftstoffe und Übergangsfristen, nach denen neu auf den Markt gebrachte Produkte ab August 2026 und alle Produkte im Handel ab August 2028 die erweiterte Liste tragen müssen.
Beim Lesen fällt mir etwas anderes auf. Für einen beworbenen Pflanzenextrakt muss kein Prozentsatz angegeben werden. Steht der Extrakt weit hinten in der Liste, ist er trotzdem auf der Vorderseite abgebildet, und die Verpackung darf „mit Aloe vera“ behaupten, ohne zu sagen, wie viel davon enthalten ist. Die Liste ist also vollständig und sagt an dieser Stelle doch wenig.
Belegt heißt nicht groß
Für Werbeaussagen gelten in der EU gemeinsame Kriterien. Sie müssen rechtmäßig, wahrheitsgemäß und belegt sein, dürfen nicht in die Irre führen und sollen eine informierte Entscheidung ermöglichen. Belegt heißt, dass der Hersteller die Aussage stützen kann. Es heißt nicht, dass der Effekt groß ist, und schon gar nicht, dass er auf dieser Haut auftritt. Ein Wirkstoff, der in einer Studie an einer überschaubaren Gruppe gemessen wurde, ist nicht dasselbe wie derselbe Stoff in einer Rezeptur, in einer bestimmten Konzentration, in einem Tiegel, den jemand im Februar auf trockene Wangen aufträgt. Die Verbraucherzentrale schreibt den praktischen Teil davon deutlicher, als die Werbung hören will: Es gibt kein kosmetisches Mittel, das sichtbare Falten dauerhaft verschwinden lässt.
Ein hoher Preis ist dabei so wenig ein Nachweis wie ein schöner Tiegel. Wörter wie „intensiv“ oder „strahlend“ beschreiben außerdem keinen messbaren Vorgang, und kaum jemand kann ihnen widersprechen. Wer wissen will, woran sich Qualität in einem anderen Zusammenhang tatsächlich erkennen lässt, findet die Fragen dazu in dem Beitrag darüber, was Preis und Atmosphäre über die Qualität einer Behandlung sagen.
Verträglichkeit ist der vierte Begriff und der persönlichste. Ein Produkt kann für die Allgemeinheit als sicher bewertet sein und bei einer einzelnen Person eine Reaktion auslösen. Zu den Stoffen, die vergleichsweise häufig beteiligt sind, gehören Duftstoffe und bestimmte Konservierungsmittel, und das ist einer der Gründe, warum sie so genau deklariert werden. Wer auf einen Stoff schon einmal reagiert hat, findet ihn in der Liste und nicht in der Werbung. Wer zum ersten Mal reagiert, also eine Rötung, ein Brennen oder eine Schwellung bemerkt, sollte die Klärung ärztlich vornehmen lassen, das verdächtige Produkt aufbewahren und zum Termin mitnehmen. Unerwünschte Wirkungen lassen sich außerdem formlos beim Hersteller, beim Händler und bei der Lebensmittelüberwachung melden.
Über der ganzen Liste liegt ein Wort, das selbst keine Liste ist: „natürlich“. Es sagt nichts über die Herkunft, nichts über die Verträglichkeit und nichts über die Wirkung. Was die Begriffe Naturkosmetik und Bio bei einem kosmetischen Mittel tatsächlich bedeuten, ist ein eigenes Kapitel. Ebenso wenig hilft der umgekehrte Kurzschluss, alles für gefährlich zu halten, was künstlich klingt.
Was ein Duft im Zimmer hinterlässt, ist noch einmal eine andere Frage als die nach seiner Hautverträglichkeit. Die Luft zwischen den Dingen handelt davon, wie Materialien, Kerzen und Reinigungsmittel die Luft in einer Wohnung verändern, und warum ein einzelner Duft dabei wenig erklärt.
Ein Produkt verändert sich außerdem mit der Zeit, mit der Wärme im Bad, mit dem Finger, der jedes Mal hineinfährt. Kleidung verhält sich darin ähnlich: Ein Mantel wird nicht durch sein Etikett beurteilbar, sondern durch das, was Waschen, Tragen und Reparieren mit ihm machen. Wie sich das im Einzelnen zeigt, steht in dem Text über Kleidung zwischen Pflege, Reparatur und Wiedertragen.
Auf meiner Tagescreme steht seit vier Jahren ein Datum in Bleistift, der Tag, an dem ich sie geöffnet habe. Die Verbraucherzentrale empfiehlt genau das. Es ist die einzige Angabe auf der Verpackung, die ich selbst gemacht habe, und die einzige, die mir im Alltag weiterhilft. Sie sagt mir, wann ich aufhören sollte. Über das, was ich mir von der Creme erhofft hatte, sagt sie nichts, und das ist ehrlicher als jede Vorderseite.


Eine Sicherheitsbewertung sagt, dass ein Stoff in der vorgesehenen Anwendung vertretbar ist. Ob die Creme die Falte glättet, steht in keinem Sicherheitsbericht.

Quellen und Nachweise
- Gesundheitliche Bewertung von kosmetischen MittelnBundesinstitut für Risikobewertung. Abgerufen am 19.08.2026.Öffentliche Fachinformation zur Bewertung von Inhaltsstoffen, zur Notifizierung und dazu, dass kosmetische Mittel nicht zulassungspflichtig sind. Belegt keine Wirkung einzelner Produkte.
- Kosmetik: Inhaltsstoffe, Kennzeichnung und unerwünschte WirkungenVerbraucherzentrale. Stand: Stand 23. Juli 2026. Abgerufen am 19.08.2026.Beschreibt Aufbau der INCI-Liste, Pflichtangaben, die erweiterte Duftstoffkennzeichnung mit gestaffelten Fristen sowie das Vorgehen bei unerwünschten Wirkungen. Verbraucherinformation, kein Rechtstext.
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische MittelEuropäische Union, EUR-Lex. Abgerufen am 19.08.2026.Rechtsrahmen für Sicherheitsbewertung, Sicherheitsbericht und Bereitstellung auf dem Markt. Aussagen zur Wirksamkeit enthält die Verordnung nicht.
- Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien für die Begründung von Werbeaussagen über kosmetische MittelEuropäische Union, EUR-Lex. Abgerufen am 19.08.2026.Nennt die gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen, darunter Belegbarkeit und Wahrheitsgemäßheit. Regelt nicht, wie groß ein gemessener Effekt sein muss.






