Ein Bekannter hat mir im Sommer ein Messprotokoll geschickt. Zwei Wochen vorher war seine Wohnung renoviert worden, danach hatte er Kopfschmerzen, und ein Dienstleister hatte die Raumluft untersucht. Auf Seite drei stand ein TVOC-Wert von 1.400 Mikrogramm pro Kubikmeter, rot markiert. Meine Frage, in welchem Raum, zu welcher Uhrzeit und bei welcher Lüftung gemessen wurde, konnte er nicht beantworten. Auf dem Protokoll stand es auch nicht.
Ein Messwert ist eine Zahl mit Bedingungen. Die Konzentration eines Stoffes in der Luft eines Zimmers hängt davon ab, ob das Fenster offen war, wie warm es ist, wie lange das Material schon dort steht und wo gemessen wurde: in der Raummitte oder zwanzig Zentimeter über einem neuen Regal. Wer eine Zahl ohne diese Angaben bekommt, hat keine Information, sondern einen Anlass zur Sorge.
Solche Protokolle werden lesbar, wenn man Begriffe auseinanderhält, die im Alltag ständig zusammenfallen. Emission ist das, was ein Material abgibt. Lacke, Teppiche, Möbel und Wandfarben können flüchtige und schwerflüchtige organische Verbindungen freisetzen, und das Umweltbundesamt zählt Bauprodukte und Ausstattungsgegenstände zu den Quellen, die das tun. Exposition ist das, was ein Mensch davon tatsächlich aufnimmt: in welchem Raum, über welche Dauer, in welcher Lebensphase. Messung ist der Versuch, beides zu erfassen, immer an einem Ort und zu einer Zeit. Richtwert schließlich ist der Maßstab, mit dem eine Konzentration gesundheitlich eingeordnet wird.
Was ein Richtwert ist und was er nicht ist
Die Richtwerte für die Innenraumluft setzt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamts. Er unterscheidet zwei Werte. Richtwert I ist ein Vorsorgewert: die Konzentration, bei deren Einhaltung nach heutigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition empfindlicher Personen keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Richtwert II ist ein Gefahrenwert, der sich auf die Wirkungsschwelle eines Stoffes stützt; wird er erreicht oder überschritten, besteht unverzüglich Handlungsbedarf. Zwischen beiden liegt ein Bereich, in dem keine unmittelbare Gefährdung zu erwarten ist, in dem der Ausschuss aber Maßnahmen zur Verringerung der Konzentration empfiehlt und Richtwert I als Ziel einer Sanierung ansieht.

Nicht für jeden Stoff gibt es einen solchen Wert, und nicht jeder Wert ist ein Richtwert. Für Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub hat der Ausschuss hygienische Leitwerte festgelegt, weil die praktische Erfahrung zwar einen Zusammenhang mit Beschwerden zeigt, der Kenntnisstand für einen toxikologisch begründeten Richtwert aber nicht reicht. Für die Summe der flüchtigen organischen Verbindungen gilt etwas anderes. Der TVOC-Wert ist ein Indikator für die Gesamtbelastung, mit dem sich keine gesundheitliche Bewertung verbinden lässt; der Ausschuss empfiehlt aus Vorsorgegründen, auffällig hohe Werte über 950 Mikrogramm pro Kubikmeter zu vermeiden.
Ein Messwert ist eine Zahl mit Bedingungen. Ohne Raum, Uhrzeit und Lüftung ist er kein Befund, sondern ein Anlass zur Sorge.
Das ist eine Orientierung, keine Diagnose. Wer 1.400 Mikrogramm misst, weiß damit, dass er genauer hinsehen sollte, und nicht, dass er krank ist. Dieselbe Verwechslung kennt man aus der Kosmetik: Eine Sicherheitsbewertung ist kein Wirksamkeitsnachweis, und was eine Sicherheitsbewertung tatsächlich prüft, ist etwas anderes als das Versprechen auf dem Tiegel. In der Innenraumluft gilt entsprechend: Ein Richtwert beschreibt, was für Räume als vertretbar angesehen wird. Über den Menschen, der darin sitzt, sagt er nichts, und über ein Produkt im Regal ebenso wenig. Dasselbe Material kann in einer viel gelüfteten Wohnung unauffällig bleiben und in einem geschlossenen Schlafzimmer auffallen. Deshalb ist die Frage nach dem Raum immer die erste.
Was belegt ist und was nicht
Bei manchen Stoffen ist der Zusammenhang zwischen Belastung und Erkrankung gut belegt, bei anderen nicht. Beim Tabakrauch ist er am besten dokumentiert: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nennt bei Kindern, die in der Wohnung mitrauchen, häufiger Bronchitis, Lungenentzündungen, Asthma, Mittelohrentzündungen und Allergien. In geschlossenen Räumen verteilt sich der Rauch schnell, und er setzt sich in Teppichen, Möbeln und Vorhängen fest; Lüften allein bekommt ihn dort nicht wieder heraus. Beim Radon ist die Lage ebenfalls klar, nur ist der Stoff unsichtbar und geruchlos. Nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz ist Radon nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs, und etwa sechs Prozent der Todesfälle durch Lungenkrebs in der Bevölkerung gehen auf Radon und seine Zerfallsprodukte in Gebäuden zurück. Dasselbe Amt schreibt ausdrücklich, dass sich aus seinen Karten keine Aussage über ein einzelnes Gebäude ableiten lässt. Eine Region mit erhöhten Werten ist kein Befund für eine Wohnung.
Beim Schimmel ist die Beweislage unschärfer, als beide Seiten behaupten. Die Weltgesundheitsorganisation hat die Studienlage zu Feuchtigkeit und Schimmel in Gebäuden ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem Atemwegsbeschwerden, Allergien und Asthma häufiger auftreten. Das ist ein erhöhtes Risiko für Gruppen, keine Ursache-Wirkungskette für einen einzelnen Raum; daraus folgt nicht, dass jeder Fleck in der Ecke eine Erkrankung erklärt, und ebenso wenig, dass man ihn ignorieren kann. Der Leitfaden des Umweltbundesamts zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall, in der aktualisierten Auflage von April 2024, richtet sich an Fachkreise und beschreibt, dass Schäden oft verdeckt sind und dass zuerst die Ursache beseitigt werden muss. Für Bewohnerinnen und Bewohner heißt das: dokumentieren, die Ursache suchen, fachlich beurteilen lassen. Schimmel ist kein Fall für eine Selbstdiagnose, weder für die beruhigende noch für die alarmierende Variante.
Bleibt die Lüftung, bei der die meisten Ratschläge mit einer Zahl enden. Das Umweltbundesamt nennt für Gebäude ohne Niedrigenergiestandard einen Luftaustausch von einem halben bis zwei Raumvolumina pro Stunde, je nachdem, wie dicht Fenster und Türen sind. In Gebäuden nach der früheren Energieeinsparverordnung liegt dieser Wert teilweise weit darunter, und genau dort reichert sich an, was Möbel, Wandfarben und Menschen abgeben. Wie oft man lüften muss, hängt von Wohnung, Grundriss, Wetter und Nutzung ab. Es gibt keine Formel, die für eine Altbauwohnung mit undichten Fenstern und für eine sanierte Wohnung mit dichter Hülle gleichzeitig stimmt. Eine der wenigen belastbaren Regeln lautet: Wer eine dichte Gebäudehülle hat, muss mehr lüften, nicht weniger. Bei Schimmel an kalten Wänden, an denen Möbel stehen, reicht das Lüften allein nicht; dort muss die Wand wärmer werden oder das Möbel weg.
Wer ohne Anlass misst, findet fast immer einen Wert. Bei Untersuchungen ohne Beschwerden ist die Frage dieselbe: Nicht alles, was messbar ist, beantwortet eine Frage, und was ein Check-up leisten kann und was nicht, hängt davon ab, was man sucht und was aus einem auffälligen Befund folgt.
Der zweite Teil der Antwort liegt nicht in der Messung, sondern im Gebrauch. Wer Möbel lange behält, tauscht nicht jedes Jahr neue Materialien in die Wohnung ein; wie ein Zimmer durch Gebrauch entsteht und nicht durch den nächsten Einkauf, ist die praktische Hälfte des Themas. Und am Esstisch entstehen Feuchtigkeit und Feinstaub, vor allem beim Braten; ein Abend mit Kerzen ist kein Chemieunfall, aber ein Essplatz, der viele Abende tragen soll, braucht Luft.

Ich habe meinem Bekannten drei Sätze geschrieben: Fenster öffnen, die Quelle suchen (die neue Wandfarbe, das Regal, der feuchte Keller), und nach drei Wochen erneut messen, mit Raum, Uhrzeit und Lüftungsverhalten im Protokoll. Ein Wert ohne diese drei Angaben ist keine Information, sondern eine Zahl. Seitdem schickt er mir abends CO2-Werte aus dem Schlafzimmer. Auf meine Frage, was er damit wissen will, hat er noch nicht geantwortet.
Quellen und Nachweise
- Umweltbundesamt: Ausschuss für InnenraumrichtwerteUmweltbundesamt. Abgerufen am 05.08.2026.Institutionelle Erklärung des AIR, Stand 21. Juli 2026. Belegt die Definitionen von Richtwert I und II, die hygienischen Leitwerte für Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub, die Einordnung des TVOC-Werts als Indikator ohne gesundheitliche Bewertung sowie die Empfehlung, auffällig hohe TVOC-Konzentrationen über 950 Mikrogramm pro Kubikmeter zu vermeiden. Kein Befund für ein einzelnes Zimmer.
- Umweltbundesamt: Lüften wegen „dicker“ LuftUmweltbundesamt. Abgerufen am 05.08.2026.Seitenstand 16. Januar 2023. Belegt den Luftaustausch von einem halben bis zwei Raumvolumina pro Stunde in Gebäuden ohne Niedrigenergiestandard, die geringeren Werte in Gebäuden nach Energieeinsparverordnung, die Freisetzung flüchtiger und schwerflüchtiger Verbindungen aus Teppichen, Möbeln und Wandfarben sowie die Schimmelbildung an kalten, durch Möbel verstellten Wänden.
- Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in GebäudenUmweltbundesamt. Abgerufen am 05.08.2026.Aktualisierte Auflage April 2024, 192 Seiten, gerichtet an Fachkreise der Erfassung und Sanierung. Belegt, dass Schäden oft verdeckt sind und dass Ursache und Befall beseitigt werden müssen. Kein Verfahren zur Selbstdiagnose durch Bewohner.
- Weltgesundheitsorganisation: WHO-Leitlinien für die Innenraumluft, Feuchtigkeit und SchimmelWHO Regionalbüro für Europa. Abgerufen am 05.08.2026.Auswertung der Studienlage von 2009, 248 Seiten. Kommt zu dem Ergebnis, dass Feuchtigkeit und Schimmel in Gebäuden vor allem mit häufigeren Atemwegsbeschwerden, Allergien und Asthma einhergehen. Beschreibt ein erhöhtes Risiko auf Ebene der untersuchten Gruppen, keine Ursache-Wirkungskette für einen einzelnen Raum.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Ihr Kind raucht mitBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Abgerufen am 05.08.2026.Informationsblatt zum Passivrauchen. Belegt, dass Tabakrauch in geschlossenen Räumen als besonders gefährlich gilt, dass Lüften allein die Schadstoffe nicht entfernt, weil sie sich in Teppichen, Möbeln und Vorhängen festsetzen, und dass mitrauchende Kinder häufiger unter Bronchitis, Lungenentzündungen, Asthma, Mittelohrentzündungen und Allergien leiden.
- Bundesamt für Strahlenschutz: RadonBundesamt für Strahlenschutz. Abgerufen am 05.08.2026.Belegt, dass Radon nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs ist, dass etwa sechs Prozent der Todesfälle durch Lungenkrebs in der Bevölkerung auf Radon und seine Zerfallsprodukte in Gebäuden zurückgehen und dass sich aus den Karten des Bundesamts keine Aussage über einzelne Gebäude ableiten lässt.






