
Es war ein Freitagnachmittag, und die Entlassung war schneller gegangen als geplant. Auf dem Zettel, den ich der Patientin mitgab, standen drei Nummern: die Station, die zuständige Assistenzärztin, die chirurgische Ambulanz. Zwei davon waren am Wochenende nicht besetzt. Die dritte war die Station, und dort ging jemand ran, der die Patientin kannte. Rückblickend war das der einzige Teil der Entlassung, der funktioniert hat, und er war nicht vorgesehen.
Nachsorge beginnt nicht nach der Behandlung. Sie beginnt in dem Moment, in dem jemand entscheidet, dass die Behandlung zu Hause weitergeht. Genau dort ist in den vergangenen Jahren etwas geregelt worden, was viele nicht wissen: Der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a SGB V verpflichtet Krankenhäuser zu einem Verfahren, das vor der Entlassung anfängt. Es sieht eine Einschätzung des Bedarfs vor, einen Entlassplan, der in der Patientenakte liegt, und die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Praxis oder Einrichtung, die übernehmen soll.
In der Praxis beginnt das Verfahren früher, als man denkt: Die Einschätzung soll möglichst früh im Aufenthalt erfolgen, und der Entlassplan muss für alle, die daran mitarbeiten, in der Akte verfügbar sein. Ob ein Haus die Entlassung als Teil der Behandlung begreift oder als Räumung des Bettes, merkt man an diesem Plan. Die Fragen dazu kosten nichts: Wer übernimmt die Wundkontrolle, wer die Medikamente, wer den Transport nach Hause?
Am Entlassungstag bekommt die Patientin einen Entlassbrief, mindestens einen vorläufigen, und die weiterbehandelnde Praxis darf ihn mit ihrer Einwilligung ebenfalls erhalten. Diese Einwilligung wird ausdrücklich abgefragt, mit Ja und Nein. Man darf sie verweigern. Man sollte dann nur wissen, dass die Praxis ohne die Befunde von vorne anfängt, und das ist selten das, was man nach einer Operation will.

Eine Regel aus diesem Vertrag gefällt mir besonders, weil sie so unspektakulär ist. Das Krankenhaus muss eine Rufnummer eines zuständigen Ansprechpartners angeben, unter der weiterbehandelnde Praxen Rückfragen loswerden. Diese Nummer muss werktags von 9 bis 19 Uhr erreichbar sein, samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr. Es ist eine Nummer für Ärztinnen und Pflegedienste, nicht für Patienten. Aber sie beschreibt genau das Problem, um das es geht: Irgendwo muss jemand sitzen, der weiß, wer diese Person ist.
Was man selbst in der Hand hat, entscheidet mit. Der Entlassbrief, ein Medikamentenplan in lesbarer Schrift, der Name einer Person statt einer Abteilungsbezeichnung, ein Termin, der nicht „nach Vereinbarung“ heißt, sondern ein Datum hat. Dazu gehört eine Frage, die vor der Entlassung gestellt werden sollte: Was ist in den nächsten Tagen zu erwarten, und was wäre ein Zeichen, dass ich mich melden muss? Die Antwort hängt vom Eingriff ab, und deshalb kann sie nur das Behandlungsteam geben. Sie steht nicht in diesem Text, und sie steht auch in keinem Ratgeber für alle.
Schmerzen sind ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedlich die Antworten ausfallen. Nach einer Operation sind sie häufig, aber meist vorübergehend, und es gibt wirksame Möglichkeiten, sie zu lindern. Die Gesundheitsinformation des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit nennt kein bestimmtes Mittel, sondern den ersten Schritt: Pflegekräfte und Ärztinnen müssen von den Beschwerden erfahren, sonst kann niemand darauf reagieren. Wer Schmerzen aushält, um nicht zu klagen, liefert dem Team die Information nicht, die es braucht. Welche Behandlung dann richtig ist, hängt vom Eingriff, von Vorerkrankungen und von anderen Medikamenten ab. Dafür gibt es keine allgemeine Anweisung, und dieser Text gibt keine.
Was schriftlich vorliegt, ist ebenfalls mehr als Bürokratie. Bei einer privat bezahlten Leistung habe ich an anderer Stelle aufgeschrieben, wie sich Aufklärung und Kosten prüfen lassen, und dieselbe Logik gilt hier: Wer eine Leistung bekommt, darf wissen, was in ihr enthalten ist und was nicht. Ein Befund, den man nicht versteht, ist kein beruhigender Befund. Man kann um eine Erklärung bitten, und man kann eine Kopie verlangen.
Manchmal steht nach Wochen die Frage im Raum, ob ein weiterer Eingriff nötig ist. Auch dort gilt keine Regel für alle Fälle, sondern der Befund. Bei einer infizierten Knieprothese lässt sich eine zweite Operation nicht vermeiden. Bei anderen Beschwerden ist ein weiterer Eingriff dann sinnvoll, wenn die Ursache feststeht und sich durch eine Operation behandeln lässt. Wenn ein solcher Eingriff geplant wird, gelten teilweise dieselben Fragen wie vor der ersten Operation: was eine zweite ärztliche Einschätzung vor einem geplanten Eingriff leisten kann, habe ich dort aufgeschrieben.
Nicht alles lässt sich im Sprechzimmer klären. In Deutschland gibt es über Praxen und Kliniken hinaus Beratungs- und Unterstützungsangebote, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Anlaufpunkte für Angehörige. Sie sind vor Ort unterschiedlich organisiert und deshalb nicht immer leicht zu finden, und sie ersetzen keine Behandlung. Sie ersetzen etwas anderes, nämlich die Annahme, dass man mit einem Verlauf allein bleibt. Wer nach einem Eingriff merkt, dass die Fragen größer werden als der Befund, ist dort richtig.
Die Zeit nach einer Behandlung hat außerdem eine Länge, die im Krankenhaus kaum vorkommt. Kontrolltermine, Verbandswechsel, die Rückkehr zur Arbeit, irgendwann die Frage, was von der Vorsorge wieder ansteht. Wenn Unterstützung im Alltag dauerhaft nötig wird, erzählen wir in unserer Erfahrung mit häuslicher Betreuung nach Pflegegrad 2, was die Entscheidung für unsere Familie verändert hat. Nachsorge und Vorsorge sind keine Gegensätze, sie sind zwei Enden derselben Frage: Was tut man, damit aus einem Eingriff ein Verlauf wird?
Zu Hause entscheidet sich vieles in einem Zimmer. In den ersten Wochen braucht man einen Platz, an dem man liegen, sitzen, essen und ein Nickerchen machen kann, ohne jedes Mal umzuräumen. Genau darum geht es in warum ein Zimmer sich nicht jeden Monat neu erfinden muss: Ein Raum, der sich nicht täglich verändert, ist in dieser Zeit kein Gestaltungsproblem, sondern eine Erleichterung.
Auf meinem Zettel standen drei Nummern, zwei waren nicht erreichbar. Die dritte war die der Station, und dort ging jemand ran, der die Patientin kannte. Das war Glück und nicht das Ergebnis eines Verfahrens. Ein Entlassbrief, ein Datum und eine Nummer, unter der jemand abnimmt: mehr braucht es nicht, damit aus Glück ein Standard wird. Die Frage, mit der Nachsorge anfängt, passt in einen Satz: Wer ruft wen an, wenn etwas ist? Sie steht auf keinem Formular. Sie muss gestellt werden.
Quellen und Nachweise
- Gesundheitsinformation.de: Schmerzen nach OperationenInstitut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Abgerufen am 17.09.2026.Belegt, dass Schmerzen nach einer Operation meist vorübergehend sind, dass es wirksame Möglichkeiten gibt, sie zu lindern, und dass Beschwerden im Behandlungsteam angesprochen werden sollten. Aktualisiert am 27. Mai 2026; keine Angabe zu einzelnen Medikamenten.
- Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a SGB V (PDF)GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft. Abgerufen am 17.09.2026.Regelt Assessment, Entlassplan, Entlassbrief am Entlassungstag und eine verpflichtende Rückfragenummer für weiterbehandelnde Leistungserbringer samt Erreichbarkeitszeiten. Die Datumsangaben zur Vertragsfassung sind im Dokument nicht einheitlich; maßgeblich ist die jeweils gültige Lesefassung.
- Gesundheitsinformation.de: Frageliste für den ArztbesuchInstitut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Abgerufen am 17.09.2026.Begründet, wozu eine vorbereitete Frageliste dient: Fragen nicht vergessen und das Gespräch später rekonstruieren können. Sie ersetzt keine Beratung.
- Gesundheitsinformation.de: Probleme mit der Knieprothese: Wann ist eine Nachoperation nötig?Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Abgerufen am 17.09.2026.Beispiel dafür, dass die Entscheidung über einen weiteren Eingriff vom Befund abhängt: Bei einer Infektion ist eine zweite Operation unvermeidbar, bei anderen Beschwerden nur dann sinnvoll, wenn die Ursache feststeht und behandelbar ist. Gilt nur für diese eine Operation. Aktualisiert am 10. April 2024.
- Gesundheitsinformation.de: Wie finde ich Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen?Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Abgerufen am 17.09.2026.Belegt, dass es über Praxen und Kliniken hinaus Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt, die vor Ort unterschiedlich organisiert und nicht immer leicht zu finden sind.





