Der Ordner war voller als die Akte, in der unsere Befunde lagen. Ein Mann von Ende fünfzig hatte ihn in die onkologische Ambulanz mitgebracht, vierzig Laborausdrucke aus einer Praxis, in der er als Selbstzahler jedes Quartal ein „Gesundheitsprogramm“ gebucht hatte. Alle Werte waren mit dem Kugelschreiber nachgezogen, keiner eingeordnet. „Bin ich gesund?“, fragte er. Wir konnten es ihm an diesem Nachmittag nicht beantworten, und das lag nicht an den Zahlen. Es lag daran, dass niemand sie zusammen gelesen hatte.
Ich habe vier Jahre auf einer chirurgischen Station gearbeitet, danach in einer onkologischen Ambulanz. Dort lernt man, drei Dinge auseinanderzuhalten, die im Alltag ständig zusammenfallen: wie ein Ort aussieht, wie ein Ablauf funktioniert und was am Ende dabei herauskommt. Nur das dritte verdient das Wort Qualität.
Die Ausstattung sieht man sofort. Ein Empfang mit Kaffee, ein Beratungszimmer mit Ledersesseln, ein Ultraschallgerät, dessen Modell jünger ist als das Auto auf dem Parkplatz. Das sagt etwas über eine Praxis, über ihre Investitionen und ihren Anspruch. Über die Person, die Ihnen gegenübersitzt, sagt es nichts. Ich habe in einem Haus gearbeitet, in dem der Aufzug regelmäßig ausfiel und die Ergebnisse trotzdem stimmten.

Was ein Preis steuert, ist zuerst der Zugang: ein Termin in dieser Woche, eine halbe Stunde statt neun Minuten, die Wahl der Ärztin. Für eine Selbstzahlerleistung darf der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung berechnet werden, bei besonderem Zeitaufwand bis zum 3,5-fachen Höchstsatz. Das ist kein Skandal, das ist eine Rechnung. Aus ihr folgt kein besserer Effekt. Aus einem niedrigen Satz folgt umgekehrt kein schlechterer.
Der Aufpreis lässt sich in Minuten messen, und Zeit ist kein Nebeneffekt. In einer halben Stunde lassen sich Anamnese, Vorbefunde, Medikamente und Lebensumstände unterbringen; in einer knappen Viertelstunde gelingt das selten, und das gilt für Kassenpatienten wie für Selbstzahler. Nur macht Zeit eine Untersuchung nicht wirksamer, wenn der Beleg für ihre Wirkung fehlt. Sie macht das Gespräch besser, und das ist schon viel. Ein Programm verkauft außerdem Kontinuität, und Kontinuität ist genau so viel wert wie das, was wiederholt wird.
Wie dünn die Belege bei vielen dieser Leistungen sind, lässt sich nachlesen. Der IGeL-Monitor, ein Angebot des Medizinischen Dienstes Bund, hat 60 Selbstzahlerleistungen bewertet. Nach dem Stand von 2025 sind drei davon „tendenziell positiv“ eingeordnet, 31 dagegen „negativ“ oder „tendenziell negativ“. Mehr als 400 Millionen Euro haben Versicherte im Jahr 2024 für Leistungen ausgegeben, die dort mit negativer Tendenz bewertet sind.
Ein Beispiel, das im Juni 2026 neu bewertet wurde, zeigt, wie fein die Abstufungen sind: Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen. Das Ergebnis lautet „unklar“. Aus den vorliegenden Studien ließ sich kein Nutzen ableiten, und die Bewertung ist damit nicht erledigt, sondern offen. „Unklar“ heißt hier nicht „unwirksam“. Es heißt, dass die Datenlage kein Urteil trägt. Wer eine solche Leistung anbietet, müsste diesen Satz sagen dürfen. Häufig wird stattdessen eine Erfahrung erzählt, und eine Erfahrung ist kein Messinstrument.
Dass dabei selten Böswilligkeit im Spiel ist, macht die Sache nicht einfacher. Der IGeL-Monitor beschreibt das Problem nüchterner: Viele Versicherte fühlen sich bei dieser Entscheidung alleingelassen, und statt neutraler Informationen bekommen sie häufig Werbeflyer. Ich habe solche Flyer gelesen, in denen das Wort Nutzen nicht vorkam, dafür dreimal das Wort Vorsorge. Vorsorge ist in der Medizin kein Gefühl, sondern ein Zusammenhang: eine Maßnahme, die den Verlauf einer Krankheit ändert. Wo dieser Zusammenhang fehlt, bleibt ein Angebot.
Wer wissen will, was eine Untersuchung ohne Anlass leisten kann, findet die nüchternste Auskunft dort, wo nichts verkauft wird. Für gesetzlich Versicherte ist geregelt, was die allgemeine Gesundheitsuntersuchung umfasst und für welches Alter sie vorgesehen ist. Alles darüber hinaus braucht eine eigene Begründung: welchen gesundheitlichen Nutzen sie zeigen soll, welche Nachteile möglich sind und wer sie bezahlt.
Die erste Frage gilt deshalb nicht dem Gerät, sondern der Person. Welche Weiterbildung, welche Zusatzbezeichnung, wie viele solcher Untersuchungen im Jahr? Die zweite Frage gilt der Aufklärung. Ärztinnen und Ärzte müssen vor einer Selbstzahlerleistung ausführlich und schriftlich aufklären, auch über die Kosten. Eine Bedenkzeit ist danach üblich, und wer sofort unterschreiben soll, hat einen guten Grund, den Termin zu verschieben. Die dritte Frage gilt dem Anschluss: Was passiert, wenn dabei etwas Auffälliges herauskommt? Wer zahlt die Abklärung, wer die Behandlung? Ein Test ohne Anschlussplan ist ein offenes Ende. Wer eine zweite Person mitbringt und mitschreibt, muss sich hinterher nicht auf sein Gedächtnis verlassen. Notizen sind kein Misstrauen, sie sind eine Gedächtnisstütze.
Entscheidungshilfen, wie sie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beschreibt, ordnen genau das: Optionen, Komplikationsrisiken, Alternativen und die Folgen, mit denen man lebt, wenn man eine Behandlung nicht machen lässt. Sie ersetzen kein Gespräch. Sie zeigen, welche Fragen ein Gespräch beantworten müsste. Sie sagen nicht, was richtig ist, sondern machen sichtbar, was zur Wahl steht. Das ist der Unterschied zwischen einer Entscheidungshilfe und einer Empfehlung.
Wenn eine Operation im Raum steht, kehren dieselben Fragen in anderer Reihenfolge wieder, und für einen Teil der Eingriffe gibt es ein eigenes Verfahren mit Fristen und Qualifikationsanforderungen. Ich habe aufgeschrieben, was eine zweite ärztliche Einschätzung vor einem Eingriff leisten kann und was sie nicht verspricht.
Bei Kosmetik ist die Trennung längst eingeübt: Sicherheit, Kennzeichnung und Wirksamkeit sind dort drei verschiedene Dinge, und niemand würde eine gute Verträglichkeit als Beweis für straffere Haut nehmen. Man kann nachlesen, was ein Etikett über die Wirkung eines Produkts aussagt und was nicht. Im Gesundheitswesen steht diese Trennung erstaunlich oft noch aus.
Ein einzelner Wert braucht einen Bezugsrahmen. Ich denke dabei an die Richtwerte für Innenraumluft, mit denen ich mich für einen anderen Text beschäftigt habe: Sie beschreiben einen Raum und keine Person, sie lösen kein Problem, und sie sind trotzdem nützlich, weil sie eine Zahl vergleichbar machen. Was ein Richtwert für die Innenraumluft bedeutet und was er offenlässt, lässt sich nicht auf Laborwerte übertragen. Die Frage dahinter ist dieselbe: Wogegen wird hier eigentlich verglichen?
Qualität, die zählt, zeigt sich außerdem nie am Behandlungstag. Sie zeigt sich Wochen später, wenn die Wunde verheilt ist und die Bewegung wieder geht oder eben nicht, und sie zeigt sich nur für die, die nachfragen. In der Ambulanz haben wir die Patienten angerufen, die sonst niemand angerufen hätte. In zehn Minuten am Telefon habe ich mehr über den Verlauf eines Eingriffs gelernt als in jeder Statistik. Ein Anruf ist keine Qualitätsprüfung. Er ist das, was von Qualität übrig bleibt, wenn niemand sie aufschreibt.
Auch die Rechnung ist ein Dokument, das man lesen kann. Sie nennt die Leistung und den Satz, der berechnet wurde. Wer wissen will, warum es der 3,5-fache Satz geworden ist, kann nach der Begründung fragen: Schwierigkeit und Zeitaufwand müssen ihn tragen. Ich habe Patienten erlebt, die eine vierstellige Rechnung in Raten abbezahlt haben, ohne je zu fragen, wofür die zweite Position stand.
Was eine Entscheidung trägt, ist am Ende unspektakulär. Eine schriftliche Aufklärung in verständlichen Sätzen. Ein Blatt, auf dem die Alternativen stehen und was jede für den Alltag bedeutet. Eine Kostenvereinbarung vor der Behandlung, nicht danach. Der Name einer Person, die man anrufen kann, wenn drei Wochen später eine Frage auftaucht. Nachsorge gehört zur Leistung, auch wenn sie in keiner Rechnung auftaucht.

Der Mann mit dem Ordner hat nie eine Seite bekommen, auf der stand, was man hätte anders machen können. Vierzig Werte, keine Zeile Zusammenhang. Diese Zeile lässt sich verlangen, vorher, in einem Satz: Was würde sich ändern, wenn wir es nicht tun?
Quellen und Nachweise
- IGeL-Monitor: Darum gibt es den IGeL-MonitorMedizinischer Dienst Bund. Abgerufen am 08.07.2026.Erklärt, wie der IGeL-Monitor Nutzen und Schaden von Selbstzahlerleistungen bewertet und warum viele Versicherte statt neutraler Informationen Werbematerial erhalten. Belegt keine Aussage über einzelne Praxen.
- IGeL-Monitor: BewertungsgrundsätzeMedizinischer Dienst Bund. Abgerufen am 08.07.2026.Beschreibt die Bewertung nach evidenzbasierten Kriterien, vorzugsweise anhand von Übersichtsarbeiten. Die Methodik sagt nichts darüber, wie eine einzelne Ärztin arbeitet.
- IGeL-Monitor: Osteopathie bei unspezifischen KreuzschmerzenMedizinischer Dienst Bund. Abgerufen am 08.07.2026.Beispielbewertung mit dem Ergebnis „unklar“, zuletzt aktualisiert am 18. Juni 2026. Die Bewertung gilt nur für diese eine Leistung und diese eine Indikation.
- gesund.bund.de: IGeL, Selbstzahler-Leistungen im ÜberblickBundesministerium für Gesundheit. Abgerufen am 08.07.2026.Belegt die Zahl der bewerteten Selbstzahlerleistungen, die Ausgaben von 2024, die Gebührensätze und die Pflicht zur schriftlichen Aufklärung. Stand der Seite: 26. September 2025.
- Gesundheitsinformation.de: EntscheidungshilfenInstitut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Abgerufen am 08.07.2026.Erklärt in zwei Sätzen, welche Gesichtspunkte eine Entscheidungshilfe ordnet. Der Eintrag beschreibt keine einzelne Behandlung.






